Honorar

Für ein kurzes Kennenlernen biete ich Ihnen ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch von 15 min. 

Für den ersten Besuch in meiner Praxis berechne ich mit Anamnese 140 €. Dieser Termin dauert etwa 1,5 Stunden.

Mein Honorar für die Folgebehandlung berechnet sich nach Zeitaufwand. Ich berechne für jede volle Stunde eine Vergütung in Höhe von 95,- €. Angefangene Stunden werden anteilig vergütet. Das Honorar ist jeweils am Ende einer Behandlungseinheit in bar/Überweisung zahlbar.

 

Hinweis zum Honorar:

Wir Heilpraktiker nehmen generell nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Das heißt für Sie als gesetzlich Versicherter, dass Sie meine Honorare selbst tragen müssen.

Sind Sie privat versichert oder verfügen Sie über eine Zusatzversicherung, ist es möglich, dass Sie einen zumindest teilweisen Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenversicherung haben.

Ich weise Sie darauf hin, dass regelmäßig nur die Behandlungskosten erstattet werden, die gem. § 1 Abs. 2 der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung als medizinisch notwendig eingestuft wurden. Nicht alle meine Behandlungen erfüllen diese Kriterien.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vor Inanspruchnahme meiner Dienste nach der Erstattungsfähigkeit erkundigen.

Das Erstattungsverfahren ist von Ihnen gegenüber Ihrer Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattung oder Nichterstattung Ihrer Krankenkasse hat keinen Einfluss auf mein Honorar. Dieses ist von Ihnen in voller Höhe zu zahlen. 

Beratungen per Telefon/Mail berechne ich nach Zeitaufwand.

 

Laborkosten und Medikamente:

Die Kosten für Labor und Medikamenten sind von Ihnen zu begleichen, auch wenn die Beauftragung durch mich erfolgt. Die Kosten für Laboruntersuchungen und Medikamente werde ich mit Ihnen vorher absprechen.

 

Ausfallhonorar:

Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, bitte ich darum, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Erfolgt keine Absage, behalte ich mir vor, den versäumten Termin mit einem Ausfallhonorar in Höhe von 50,-€ in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn Sie an dem Ausfall keinerlei Schuld tragen.